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Gericht bestätigt: Die Beschränkung einer von der »Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland« (JLO) für den 13. Febraur 2010 in Dresden angemeldeten Demonstration auf eine nur »stationäre« Versammlung greift in unzulässiger Weise in die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit ein. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom heutigen Tag hervor (Az. 6 L 35/10).



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